Online-Impulsabend

Was Eltern und Elternausschüsse in der Kita leisten können – und wo ihre Grenzen liegen

Der Kreiselternausschuss Ahrweiler (KEA AW) und acht weitere Kreis- und Stadtelternausschüsse aus Rheinland-Pfalz laden Sie herzlich zu einer Online-Veranstaltung ein. Unter dem Motto „Mit Herz und Haltung für unsere Kinder“ zeigen wir, wie Eltern gemeinsam mit Kita-Leitungen, Fachkräften und Trägern das Miteinander in der Kita gestalten und damit gute Bedingungen für die Kinder schaffen können.

Viele Eltern fragen sich: Welche Aufgaben gehören zum Ehrenamt im Elternausschuss? Wo kann ich mitreden – und wo liegen meine Grenzen? Diese Fragen beantworten wir praxisnah und leicht verständlich, mit vielen Beispielen aus dem Kita-Alltag. So gewinnen Sie Sicherheit in Ihrer Rolle und erfahren, wie Sie die Zusammenarbeit in der Kita unterstützen können.

Erfahrene Elternvertreter erläutern die Grundlagen der Elternmitwirkung und berichten von ihren Erfahrungen. Sie erklären anschaulich, wie Elternversammlung, Anhörungsrecht des Elternausschusses, die Arbeit im Kita-Beirat und viele weitere Themen in der Praxis umgesetzt werden können.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Eltern – egal ob Sie neu in der Kita sind, schon im Elternausschuss aktiv mitarbeiten oder sich erstmals einbringen möchten. Fachkräfte, Kita-Leitungen und Träger sind ebenfalls herzlich willkommen.

Termin: Montag, 1. Dezember 2025, 20 Uhr
Ort: Online

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung ab sofort unter:

Wir freuen uns auf Sie und auf einen regen Austausch!
Ihr Orga-Team der Kreis- und Stadtelternausschüsse

WAHL DES ELTERNAUSSCHUSSES – Ablauf und wesentliche Infos

Einmal im Jahr stehen die Wahlen des Elternausschusses (EA) auf dem Programm jeder Kita in Rheinland-Pfalz. Laut KiTa-Gesetz sollen diese im Zeitraum zwischen Ende der Schulsommerferien und Ende Oktober im Rahmen der Elternversammlung stattfinden. Hier das Wichtigste dazu in aller Kürze:

  • Zur Elternversammlung (EV) lädt der Träger spätestens zwei Wochen vorher alle Eltern der Kita ein.
  • Die Wahl muss in der Versammlung aller KiTa-Eltern stattfinden, nicht z.B. in Gruppenelternabenden. 
  • Wer sich für den EA zur Wahl stellen möchte und an der EV nicht teilnehmen kann, teilt dies vorab schriftlich der Kita-Leitung/ dem Träger mit.
  • Alle in der EV anwesenden Eltern können sich zu Wahl stellen oder vorgeschlagen werden.
  •  Auf Beschluss der Elternversammlung kann die Wahl im Briefwahlverfahren im Anschluss an die EV abgehalten werden
  • Die Wahl muss geheim durchgeführt werden, es sei denn, dass niemand geheim wählen möchte. 
  • Gibt es mehr Bewerber als Plätze ist eine offene Wahl nicht möglich.
  • KiTa-Leitung und Träger dürfen keinen Einfluss auf die Wahl nehmen, also keine Kandidaten empfehlen oder ablehnen. 
  • Wenn möglich sollten bereits Ersatzmitglieder gewählt werden, falls während des Jahres EA-Mitglieder ausscheiden. (z.B. durch Schuleintritt des Kindes)
  • Jedes Elternteil erhält eine Stimme. Ist nur ein Elternteil anwesend, erhält es zwei Stimmen. Unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Einrichtung

Vom Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße gibt es eine kompakte und übersichtlichen Arbeitshilfe dazu, die Wahlen ordnungsgemäß und nach den rechtlichen Vorgaben abhalten zu können, ohne lange und komplexe Gesetzestexte oder Verordnungen lesen zu müssen. Das Dokument “EA-Wahl-Kompakt” findet sich im Download-Bereich oder kann direkt hier heruntergeladen werden:

Die detaillierten Aufgaben des Elternausschusses sowie der Ablauf sind in KiTa-Gesetz und Elternmitwirkungsverordnung zu finden. Auch verschiedene unterstützende Dokumente, die die Inhalte der Elternmitwirkung genauer beschreiben, sind auf unserer Website zu finden. Hier sind insbesondere folgende Dokumente zu empfehlen:

Elternmitwirkungs-Broschüre

Starter Kit

FAQ Elternmitwirkung

Für Rückfragen zur Elternausschuss-Wahl sowie zu allen anderen Themen der Elternmitwirkung stehen wir jederzeit gerne beratend zur Seite! Hier gehts direkt zu unserem Kontaktformular.